Freiheit auf Bewährung

Prüm/Bitburg. (cus) Weil ein Paragraf im Jugendgerichts-Gesetz zum Tragen kommt, bleibt ein wegen mehrfacher Körperverletzung verurteilter Mann aus dem Prümer Land zunächst auf freiem Fuß. Bei einer weiteren Straftat droht der Gang ins Gefängnis.Bei der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht Bitburg im Juni sah es für den angeklagten Boris Z. (Name von der Redaktion geändert) noch relativ gut aus (der TV berichtete). Zwar war der 19-Jährige mit einer Jugendfreiheitsstrafe vorbelastet und hatte an Weiberdonnerstag in Prüm wieder einen Menschen misshandelt. Die Chancen auf eine erneute Bewährungs-Gesamtstrafe standen jedoch nicht schlecht, denn seine angebliche Beteiligung an einer Schlägerei an Rosenmontag in Bleialf wies er weit von sich. Zwischenzeitlich wendete sich das Blatt. Eine Mitangeklagte im Bleialfer Fall legte ein Geständnis ab und belastete auch Boris Z..Nach Beratung mit seinem Verteidiger rang er sich zu einem Geständnis durch und überraschte mit großen Plänen: Er wolle, trotz Schulden, ein Haus mieten für 600 Euro im Monat und habe über seine Großmutter schon Möbel für 3000 Euro bestellt. Den Unterhalt für die bei seiner Ex-Freundin lebende Tochter streckt das Jugendamt vor.Alkohol, Aggressionen und Gewalttaten

"Er ist in sehr schwierigen Familienverhältnissen aufgewachsen", schilderte der Jugendgerichtshelfer. Ergebnis seines Alkoholproblems in Verbindung mit Aggressionen seien Gewalttaten. "Zwei Jahre ohne Bewährung", forderte Staatsanwalt Wolfgang Spies. Der Vollzug könne ausgesetzt werden, um die Chance auf eine Veränderung des Lebenswandels zu ermöglichen. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe, hilfsweise durch Paragraf 57 des Jugendgerichts-Gesetz. Dadurch behält ein Verurteilter seine Freiheit, kann aber beim Verstoß per Richterbeschluss hinter Gitter gebracht werden. Das Urteil: zwei Jahre Haft, per 57er-Regelung ausgesetzt. "Er hat die Möglichkeit, sich die Bewährung zu verdienen", sagte der vorsitzende Richter Werner von Schichau. Vorerst bis 31. März muss der Verurteilte Wohnsitzwechsel vorher anzeigen, darf einen Mietvertrag nur mit Zustimmung abschließen, muss einen Finanzplan aufstellen und einhalten und darf seine Arbeit nicht ohne triftigen Grund kündigen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an.

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