Gutachten entscheidet über Schicksal des Angeklagten

Trier/Prüm · Vor dem Landgericht Trier hat der Prozess gegen einen 19-jährigen begonnen. Er soll in Prüm zwei Polizeibeamte tätlich angegriffen, beleidigt und mit einer Schusswaffenimitation bedroht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der junge Mann wegen psychiatrischen Erkrankungen schuldunfähig ist.

Trier/Prüm. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und unerlaubter Waffenbesitz: Die aufgezählten Delikte in der Anklageschrift von Staatsanwältin Nina Dirion-Gerdes würden schon für eine deutliche Verurteilung reichen. Doch um ein Strafmaß geht es hier nicht, denn dies ist ein sogenanntes Unterbringungsverfahren.
Das heißt, dass die Erste Große Jugendkammer unter dem Vorsitzenden Richter Albrecht Keimburg über eine dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in eine psychiatrische Klinik entscheiden muss. Der aus Grevenbroich stammende 19-Jährige soll an mehreren psychiatrischen Erkrankungen leiden. Er sei mehrfach durch seine Ausfälle aufgefallen. Zuletzt hielt er sich ohne festen Wohnsitz in Prüm auf. Er galt dort als Obdachloser, obwohl das gepflegte Äußere des schlanken jungen Mannes dem zu widersprechen scheint. Sein letzter "großer Auftritt" soll sich am 9. März 2015 an der Prümer Kalvarienbergstraße abgespielt haben. An dem Tag hatte ein Passant die Polizei verständigt und gemeldet, er sei von dem 19-Jährigen mit einer Schusswaffe bedroht worden. Diese Waffe entpuppte sich wohl als Druckluftgewehr mit kurzem Lauf - es soll aber echt gewirkt haben. Auf einer Bank an der Kalvarienbergstraße hätten die Beamten den Beschuldigten dann überprüfen wollen, worauf der mit wüsten Beleidigungen reagiert habe.
Dann seien die Polizisten mit der Druckluftwaffe bedroht worden, zweimal sei auch Pfefferspray im Einsatz gewesen, einmal habe der 19-Jährige schon am Boden gelegen, habe dann erneut attackiert und einen Beamten verletzt. Schließlich sei er überwältigt und nach einer Untersuchung vorläufig in eine geschlossene Psychiatrische Einrichtung gebracht worden. Ob er nun dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen werden muss, wird sich aus einer weiteren Verhandlung ergeben. Zentrale Rolle könnte ein Gutachten einer Sachverständigen spielen. f.k.

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