KURZ

Prüm. (red) Die Verbandsgemeinde (VG) Prüm hat darauf hingewiesen, dass Wildschäden in forstwirtschaftlich genutzten Flächen von den Eigentümern fristgerecht gemeldet werden müssen. Stichtag im Herbst: der 1. Oktober.

Die VG teilt mit, dass für Schäden, die danach angegeben werden, kein Anspruch auf Entschädigung mehr besteht. Infos unter 06551/943277.

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