Klare Grenzen ziehen

Auch mehr als 60 Jahre nach dem Untergang des "Dritten Reichs" reichen die Schatten dieses schlimmen Kapitels deutschen Vergangenheit immer noch bis in die Gegenwart. Die Rechtslage zum Umgang mit Symbolen des Nazionalsozialismus öffnet den unterschiedlichsten Deutungen und Händeln Tür und Tor.

Wegen schwammiger Formulierungen und widersprüchlicher Urteile ergeben sich Schlupflöcher, die offenbar weidlich ausgenutzt werden. Die große Nachfrage lässt befürchten, dass bei vielen Käufern mehr als rein historisches Interesse dahinter steckt. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber klare Grenzen zieht und dem schwungvollen Handel mit NS-Gegenständen einen wirksamen Riegel vorschiebt. Bis dahin bleibt Marktveranstaltern, Ordnungsämtern und sonstigen Behörden nichts anderes übrig, als gezielt und nachhaltig zu kontrollieren. Die klare Distanzierung der Organisatoren im Fall Prüm kann für die Branche Maßstäbe setzen. m.hormes@volksfreund.de

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