Sellericher Klage abgewiesen: Prümer Revierabgrenzung rechtens

Weil die Gemeinde Sellerich die Neuorganisation der Reviere innerhalb des Forstamts Prüm nicht hinnehmen wollte, hatte sie vor dem Verwaltungsgericht Trier Klage eingereicht. Diese wurde jetzt abgewiesen.

Trier/Sellerich. (uhe) Die Klage der Gemeinde sei zwar zulässig, aber nicht begründet, erklärt das Trierer Verwaltungsgericht, das gestern im Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Sellerich und der Forstverwaltung des Landes ein Urteil verkündet und damit die Klage abgewiesen hat. In diesem Verfahren ging es um die vom Prümer Forstamt angestrebte Neuordnung der Reviere. Davon betroffen ist auch die Gemeinde Sellerich, die bislang mit dem Nachbarort Gondenbrett eine Reviereinheit bildete, und nun der Stadt Prüm zugeordnet werden soll. Sellerich hatte dagegen geklagt, weil es sich durch die bevorstehende Umstrukturierung im Nachteil sah.

Das sahen die Richter anders. Es seien seitens des Forstamts keine Verfahrensfehler erkennbar, heißt es in der Urteilsbegründung.

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