Verbandsgemeinde Prüm macht Vorgaben für Karnevalsumzüge
In Zusammenarbeit mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Deutschen Roten Kreuz hat die Verbandsgemeinde Vorgaben für die Veranstalter großen Umzüge erarbeitet. Sie sehen für teilnehmende Vereine und Gruppen das Verbot vor, Alkohol an Jugendliche während des Umzugs auszuschenken.
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Um die Wagen abzusichern, müssen auf jeder Seite eines Wagens mindestens zwei Ordnungskräfte mit Warnweste eingesetzt werden.
Die Fahrer dürfen keinen Alkohol trinken. Außerdem dürfen keine Wurfgeschosse - etwa Getränkedosen - von den Umzugswagen heruntergeworfen werden. Die dem Veranstalter genannten Ansprechpartner für die Polizei müssen älter als 21 Jahre sein und sich in der Nähe ihrer Gruppe oder ihres Umzugswagens aufhalten. Die Verbandsgemeinde teilt mit, dass die Regelungen aus dem Merkblatt über "die Ausrüstung, und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen" zu beachten sind.
Fahrzeughalter müssen ihr Versicherungsunternehmen darüber informieren, dass mit dem Fahrzeug an einem Karnevalsumzug teilgenommen wird. red
Informationen beim Ordnungsamt, Telefon 06551 / 943-104.
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