Ab 1. Oktober: Neue Tarife für Autofahrer

Der Herbst ist für Autofahrer eine spannende Zeit: Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft gibt die neuen Typ- und Regional-Klassen bekannt. Für die Region heißt es ab 1. Oktober: In vielen Bereichen deuten sich steigende Tarife an.

Trier. (hw) Die Auf- und Absteiger in den neuen Typ- und Regionalklassen stehen fest. Vom 1. Oktober an gelten die neuen Klassen für die KFZ-Versicherung, die vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt wurden.Bei den Regionalklassen müssen die Autofahrer in der Region Trier durchweg mit einer Höhergruppierung bei der "Haftpflicht" rechnen. In den Bezirken Bernkastel-Wittlich (Regional-Klasse 5), Trier (7), Bitburg-Prüm (6) geht es jeweils geringfügig um eine Klasse hoch, in Daun (7) sogar um zwei Klassen. In der Einteilung der Regional-Klassen bei Teil- und Vollkasko gab es keine oder nur marginale Veränderungen, etwa in Bernkastel-Wittlich (Vollkasko, -1).

Bei den Typklassen müssen zwar 70 Prozent der Autofahrer mit einer neuen Einordnung rechnen, bei der Hälfte ist der Sprung aber nur eine Klasse. Knapp drei Prozent der Typklassen variieren aber um drei oder mehr Klassen - und dort gibt es für die Besitzer eine Überraschung: Ein Golf II fällt im Bereich KFZ-Haftpflicht um fünf Klassen und gehört damit zu den großen Gewinnern, wie auch der Mazda MX-3 (-4 Klassen). Zu den großen Verlieren gehören die BMW-Mini-Fahrer, die sieben Stufen angehoben werden. Eine Beispielrechnung ist aufgrund der zahlreichen Variablen nicht möglich. Karin Rüter de Escobar, Pressereferentin der GDV: "Grund ist vor allem, dass künftig neue Risiko-Merkmale berücksichtigt werden." Neue Faktoren seien etwa das "Fahrzeugalter", "Wohneigentum" und "Nutzer-Kreis- und -Alter" Laut Rüter de Escobar sollten damit Unterschiede im Risiko-Verhalten genauer als bisher eingeschätzt werden. Durch die neuen Risiko-Merkmale würden deutlich weniger Umstufungen erwartet als bislang. Steigt die Versicherungsprämie durch die neue Klasseneinteilung, hat der Versicherte ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. "Es besteht dann einen Monat lang die Möglichkeit, den Versicherer zu wechseln", sagt Michael Wortberg, Referent für Versicherungsfragen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der Experte empfiehlt aber auch zu überdenken, ob man mit seiner Versicherung zufrieden ist, und ob ein Wechsel nur ein paar Euro bringt. "Der ganze Aufwand mit der Zulassung und einem neuem Anbieter sollte sich auch rechnen", meint Wortberg.

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