Anklage nach tödlichem Unfall von Farschweiler

Trier/Farschweiler · Wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung muss sich ein 39-jähriger Mann nun vor dem Amtsgericht Trier verantworten. Der Mann hatte im November 2008 eine Schülerin bei einem Verkehrsunfall getötet.

(f.k.) Die Verhandlung ist für Mittwoch, 28. Oktober, 9 Uhr, in Saal 60 des Trierer Justizgebäudes anberaumt. Geladen sind drei Zeugen und ein Sachverständiger. Das Urteil wird zu Ende der Verhandlung erwartet.

Auf der B 52 bei Farschweiler hatte der Angeklagte am 21. November 2008 die 17-jährige Nadine B. mit seinem Auto erfasst, als sie von einer Bushaltestelle kommend die Fahrbahn überqueren wollte. Die Schülerin starb noch an der Unfallstelle.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Fahrer in Höhe der Bushaltestelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um mindestens 40 km/h überschritten hatte. Der Unfall wäre nach Auffassung der Anklage vermeidbar gewesen, wenn der Fahrer das dort vorgeschrieben Höchsttempo eingehalten hätte.

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