B51-Prozess: Acht Monate auf Bewährung

Trier (cmk) · Das Urteil im Prozess zu dem schweren Unfall auf der B51 (der TV berichtete) am Karfreitag des vergangenen Jahres ist gestern im Amtsgericht Bitburg gefallen. Der Angeklagte, ein 45-jähriger Trierer, wurde zu acht Monaten auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

B51-Prozess: Acht Monate auf Bewährung
Foto: Friedemann Vetter

Hinzu kommt eine Geldstrafe von 1000 Euro und der Entzug des Führerscheins für insgesamt elf Monate. Der Täter sei am Steuer eingenickt und mit dem damals 25-jährigen Unfallopfer aus Neuss kollidiert, begründet Richter Rühlmann sein Urteil.

Nachdem beim ersten Verhandlungstermin vergangene Woche der Unfallhergang nicht eindeutig geklärt werden konnte, konnten weitere Zeugen gestern für Klarheit sorgen. Ein ausführlicher Bericht über die Verhandlung folgt in der Samstagausgabe des Trierischen Volksfreunds.

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