Baugenehmigung für die Großsporthalle in Wittlich verstößt nicht gegen Nachbarrechte

Wittlich/Trier · Die der Stadt Wittlich erteilte Baugenehmigung zum Neubau einer Großsporthalle im Bereich des Cusanus-Gymnasiums verstößt nicht gegen nachbarschützende Vorschriften, sodass sie sofort vollzogen werden kann. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier entschieden.

(mai) Der Entscheidung lag der Antrag eines Hauseigentümers, der in der Nachbarschaft des geplanten Vorhabens wohnt, auf einstweiligen Rechtsschutz zugrunde. Er hat seinen Antrag mit dem sogenannten Gebietserhaltungsanspruch und dem Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtsnahme begründet.

Dem schlossen sich die Richter des Verwaltungsgerichts allerdings nicht an. Ein Gebietserhaltungsanspruch, mit dem die Zulassung eines Vorhabens verhindert werden könne, das mit dem Gebietscharakter nicht zu vereinbaren sei, liege nicht vor, da das geplante Vorhaben nicht in einem allgemeinen oder reinem Wohngebiet errichtet werden solle, so das Gericht. Der Bereich sei durch die Schulgebäude des Cusanus-Gymnasiums und der Realschule mit Sporthalle und Sportplatz sowie dem Gebäude der Kreisverwaltung geprägt. Ferner könne nicht festgestellt werden, dass das Vorhaben gegen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme verstoße, hieß es. Unzumutbare Beeinträchtigungen oder Störungen seien aufgrund der in der Baugenehmigung gemachten Auflagen ebenfalls nicht zu erwarten.

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

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