Bernkastel-Kues: Rechtsstreit um Stoppschild-Strafe geht weiter

Das Ereignis liegt zwar bereits zwei Jahre zurück, der Rechtsstreit dauertaber nach wie vor an. Das seit Januar 2002 wegen eines Vorfalls an derMülheimer Brücke laufende Bußgeldverfahren (der Trierische Volksfreundberichtete mehrfach) ist bisher noch zu keinem Abschluss gekommen.

Wie dasAmtsgericht Bernkastel-Kues mitteilt, legte der BeschuldigteRechtsbeschwerde gegen das kürzlich ergangene Urteil ein. Demnach war derMann wegen des Nichtanlegens eines Sicherheitsgurtes und des Nichtbeachtenseines Stoppschildes zur Zahlung von 30 Euro plus der Verfahrenskostenverurteilt worden war. Dem Urteil vorausgegangen waren Befangenheitsanträgegegen einen Richter, eine Strafanzeige gegen einen Polizeibeamten sowie einrichterlich beauftragtes Gutachten. Nachdem die Rechtsbeschwerdezwischenzeitlich begründet wurde, werden die Akten mit einer Stellungnahmeder Staatsanwaltschaft an das Oberwaltungsgericht (OVG) weitergeleitet. DieEntscheidung des OVG wird für Februar oder März 2004 erwartet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort