Bernkastel-Wittlich: Ambulante Hilfezentren

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat Ende 2004 entschieden, dass nicht nur die in die Bedarfspläne der Landkreise aufgenommenen ambulanten Hilfezentren Anspruch auf Investitionskostenförderung haben, sondern alle ambulanten Pflegedienste soweit sie entsprechende Anträge gestellt haben.

Der Kreisausschuss stimmte dem vom Land empfohlenen Vergleich in dieser Sache zu und beschloss, zur Förderung der vier ambulanten Pflegedienste des Kreises rund 44 000 Euro aufzubringen

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