Bernkastel-Wittlich: Wenn das Haustier stirbt

BERNKATEL-WITTLICH. Was ist zu tun, wenn ein Haustier stirbt? Darf man es im eigenen Garten beerdigen? Der TV hat nachgefragt. Grundsätzlich müssten Tiere nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz nach Rivenich zur weiteren „Verwertung“ gebracht werden, erklärt Dr. Joachim Wiedner vom Veterinäramt Bernkastel-Wittlich.

Doch gebe es Ausnahmen. „Kleine einzelne Tiere dürfen im Garten begraben werden“, bestätigt er. Allerdings müsse man sich auch da an bestimmte Vorgaben halten.

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