Bewährungs- und Geldstrafe im Kinderporno-Prozess

Daun · Ein 50-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Daun, der wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Filmen und Fotos angeklagt war, ist am Mittwoch vom Amtsgericht Daun zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße von 1500 Euro verurteilt worden.

Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte hatte während der beiden vorangegangenen Verhandlungstage stets bestritten, im Internet „gezielt nach Kinderpornos“ gesucht zu haben.

Ein Computerexperte vom Trierer Polizeipräsidiums erklärte in der heutigen Verhandlung, dass der Angeklagte selbst Kinderpornos abgespeichert habe. Amtsrichter Hans Schrot erklärte, eine Freiheitsstrafe sei erforderlich, „um das Schwergewicht der Taten zu verdeutlichen. Solange derartige Dateien runtergeladen werden, werden Kinder dafür missbraucht.“

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