Bickendorf/Nattenheim: Verfolgungsfahrt nach Unfallflucht - Fahrer festgenommen

Nachdem der Fahrer eines Kleintransporters in der Kyllburger Straße in Bickendorf einen Verkehrsunfall verursacht hatte, fuhr er davon, ohne sich um den Schaden zu kümmern, obwohl das Auto durch einen beschädigten Reifen nur noch bedingt fahrbereit war. Nach einer Verfolgungsfahrt konnte die Polizei den Fahrer stoppen, der alkoholisiert und nicht im Besitz eines Führerscheins war und auch das Fahrzeug unberechtigt genutzt hatte.

(red) Der Fahrer war mit seinem Klein-LKW mit Trierer Kennzeichen in Richtung Nattenheim davongefahren. Ein aufmerksamer Zeuge hatte der Polizei den Hinweis gegeben, dass der Unfallverursacher in Nattenheim den platten Reifen wechseln würde. Die Polizeistreife sichtete das Auto in Nattenheim in der Sportplatzstraße. Der LKW fuhr jedoch mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Fließem davon. Um das Auto anzuhalten, wurde eine Polizeisperre aufgebaut. Der Fahrer fuhr an dem quer zur Fahrbahn stehenden Polizeiauto vorbei und missachtete die Haltezeichen der Beamten. Nachdem der Fahrer das Licht ausgeschaltet hatte, bog er in eine Seitenstraße und fuhr auf einem Wirtschaftsweg davon.

Auf die weiteren Anhalteversuche des mit eingeschaltetem Blaulicht folgenden Polizeiwagens reagierte der Fahrer nicht. Nachdem zwei Mitfahrer aus dem Fluchtauto ausgestiegen und zu Fuß geflüchtet waren, fuhr der Fahrer wieder in die Ortschaft Fließem zurück. Die Verfolgungsfahrt ging nun weiter in Richtung Nattenheim. Hier konnte das Fahrzeug gestellt und der Fahrer vorläufig festgenommen werden. Dem alkoholisierten Fahrer, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, wurde eine Blutprobe entnommen.

Wie die polizeilichen Ermittlungen ergaben, hat der Fahrer das Fahrzeug eines Trierer Bürger-Service unberechtigt benutzt. Der Schlüssel war ihm von dem Nutzungsberechtigten nach einem Gaststättenbesuch in Ehlenz überlassen worden. Die Fahndung nach den flüchtigen Mitinsassen verlief in der Nacht zum Montag ohne Ergebnis. Nach der Blutentnahme wurde der Fahrer von der Polizei entlassen. Nur kurze Zeit danach erschien er abermals auf der Dienststelle und beleidigte die Beamten aufs Gröbste. Nun ermittelt die Polizei gegen den Fahrer und zusätzlich gegen den Nutzungsberechtigten wegen der unbefugten Überlassung des Fahrzeuges an den Fahrzeugführer, der keine Fahrerlaubnis hatte und alkoholisiert war.

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