Bitburg: Kein Wohnen auf dem Flugplatz
Wer sich auf dem Gelände des Bitburger Flugplatzes häuslich einrichten möchte, hat die Rechnung ohne die Behörden gemacht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hat das sogenannte Dauerwohnen dort verboten.
(mr) Die Bebauungspläne des Zweckverbands Flugplatz Bitburg schließen das Dauerwohnen im Gewerbe-, Dienstleistungs- und Freizeitzentrum grundsätzlich aus. Ausnahmsweise können nur Wohnungen für Betriebsinhaber und Bereitschaftspersonal zugelassen werden.
Gegen diese Festsetzungen der Bebauungspläne hatte ein Eigentümer auf dem Flugplatz eine Klage beim Oberverwaltungs8gericht in Koblenz erhoben und die Genehmigung von Wohnnutzungen beantragt.
Das OVG hat in dem Normenkontrollverfahren nun festgestellt, dass die Planung des Zweckverbands rechtmäßig ist und damit Wohnungen nicht genehmigt werden können.
Verwaltungsleiter Helmut Berscheid bezeichnete die Feststellungen des Gerichts als Bestätigung einer grundlegenden Planungsentscheidung, die vom Zweckverband bereits zu Beginn des Konversionsprozesses getroffen worden sei. Die Gremien seien von Anfang an der Meinung gewesen, dass auf dem Flugplatzgelände kein dauerhaftes Wohnen zugelassen werden solle.