Bitburg/Trier: Keine Schuld der Klinik im Fall des gequälten Babys

Die Staatsanwaltschaft Trier sieht keine Schuld im Verhalten von Krankenhaus und Jugendamt im Fall des gequälten Bitburger Babys (der TV berichtete).

(red) Das fünf Monate alte Kind war am 14. Januar mit einer älteren Brandwunde und einem Schütteltrauma, in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Zur Entstehung des Schütteltraumas hatte der Kindesvater erklärt, er habe das Kind leblos vorgefunden, es geschüttelt, um es wieder zu beleben. Die Ermittlungen haben ergeben, dass dies nicht zutreffen kann.

Die Großmutter des Kindes hatte gegenüber dem betreffenden Krankenhaus und dem Jugendamt den Vorwurf erhoben, sie hätten versäumt, die Mutter darüber aufzuklären, dass der „Rettungsversuch” des Kindsvaters erfunden war und er es in Wirklichkeit misshandelt hatte (der TV berichtete).

Die Großmutter untermauerte ebenfalls, dass es nur zu weiteren Verletzungen kam, da die Kindsmutter von den Misshandlungen nicht gewusst habe. Hätte sie die wahren Sachverhalte gekannt, wäre es, nach Angaben der älteren Dame, nicht zu den Knochenbrüchen gekommen.

Wie die Staatsanwaltschaft Trier nun mitteilt, bestehen bereits Zweifel daran, ob das Krankenhaus zu einer über die rein medizinischen Fragen hinausgehende Aufklärung überhaupt rechtlich verpflichtet war. Dies ist jedoch momentan nebensächlich, denn jedenfalls sowohl der Oberarzt des Krankenhauses und als auch eine Mitarbeiterin eines Sozialdienstes hatten die Kindesmutter bereits am 18. Januar über den Verdacht eines möglichen Kindesmissbrauchs informiert.

Auch dem vom Krankenhaus verständigten Jugendamt ist in diesem Fall kein Vorwurf zu machen, denn das Jugendamt hatte zeitnah die für erforderlich gehaltenen Maßnahmen getroffen und der Kindesmutter eine sozialpädagogische Familienhilfe zur Seite gestellt.

Eine Inobhutnahme eines Kindes ist der denkbar schwerste Eingriff in das elterliche Sorgerecht. Die damit verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten mögen bereits daran zu erkennen sein, dass das Amtsgericht Bitburg nach Aufdeckung des wahren Ausmaßes der Kindesmisshandlungen eine Fremdunterbringung angeordnet, das Oberlandesgericht Koblenz diese Maßnahme indessen aufgehoben hat.

Alles zum Fall des gequälten Babys im TV-Archiv:

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