Busbrand: Geldstrafe gegen Fahrer beantragt

Trier · Nach dem Brand eines Linienbusses in Mertesdorf im September (der TV berichtete) hat die Staatsanwaltschaft Trier einen Strafbefehl gegen den 41 Jahre alten Fahrer beantragt. Ihm droht eine Geldstrafe von 2100 Euro.

Gegen den Fahrer soll wegen fahrlässiger Körperverletzung von drei Fahrgästen eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2100 Euro verhängt werden. Der 41-Jährige Fahrer war am 24. September vollbesetzt mit 60 Fahrgästen, vor allem Schülern, mit einem Gelenkbus auf der Linie 202 des RMV von Osburg nach Trier unterwegs.

Aufgrund eines Schadens an der Bereifung rieben sich nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft die hinteren rechten Zwillingsreifen aneinander. Dadurch entwickelten sich während der Fahrt hohe Temperaturen. Obwohl der Fahrer von mehreren Fahrgästen auf einen deutlich wahrnehmbaren Gummigeruch und weißen Qualm aufmerksam gemacht wurde, setzte er zunächst seine Fahrt fort. Die fortdauernde Reibung führte schließlich zum Ausbruch eines offenen Feuers im Bereich des hinteren rechten Zwillingsreifens.

Erst nachdem zahlreiche Fahrgäste den Angeschuldigten laut schreiend auf den Brandausbruch hingewiesen hatten, stoppte er sein Fahrzeug und ließ die Insassen aussteigen. Bei der ermittelnden Polizeiinspektion Schweich meldeten sich drei Fahrgäste, die mit Schwindel, Kopfschmerzen und Übelkeit einhergehende leichte Rauchvergiftungen, erlitten hatten.

Der Angeschuldigte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige konnte die Ursache der Schäden an den Zwillingsreifen nicht feststellen. Daher hat die Staatsanwaltschaft von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Halter des Linienbusses abgesehen.

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