Das Top-Thema am Dienstag im TV: Ermittlungen gegen OB Schröer wegen Überstundenzahlung

(red) Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen den Trierer Oberbürgermeister Helmut Schröer (CDU) ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue eingeleitet. Hintergrund ist die Zahlung von 50000 Euro an den früheren Stadtkämmerer Edgar Meyer für 5300 Überstunden. Die Staatsanwaltschaft geht zwar davon aus, dass der Kämmerer die Überstunden geleistet hat. Allerdings dürfen diese in der Regel nur mit Dienstbefreiung ausgeglichen werden. Eine Vergütung darf nach beamtenrechtlichen Vorschriften nur in wenigen Ausnahmefällen erfolgen. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt aber, dass ein solcher Ausnahmefall vorgelegen hat. Gegen Meyer wird ebenfalls ermittelt.

Trier(red) Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen den Trierer Oberbürgermeister Helmut Schröer (CDU) ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue eingeleitet. Hintergrund ist die Zahlung von 50000 Euro an den früheren Stadtkämmerer für 5300 Überstunden. Die Staatsanwaltschaft geht zwar davon aus, dass der Kämmerer die Überstunden geleistet hat. Allerdings dürfen diese in der Regel nur mit Dienstbefreiung ausgeglichen werden. Eine Vergütung darf nach beamtenrechtlichen Vorschriften nur in wenigen Ausnahmefällen erfolgen. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt aber, dass ein solcher Ausnahmefall vorgelegen hat. Gegen den ehemaligen Kämmerer wird ebenfalls ermittelt.Helmut Schröer zu den Vorwürfen: "Ich habe in keiner Weise zum Zeitpunkt der Entscheidung gewusst, mit der Auszahlung eines Überstundenentgelts im Fall M. gegen die beamtenrechtlichen Bestimmungen der Mehrarbeitsvergütungsverordnung verstoßen zu haben." In einer Stellungnahme verteidigte Schröer am Mittag seine Entscheidung. Für ihn habe der Fall des Stadtkämmerers eine Ausnahme dargestellt, ein Freizeitausgleich sei auch nicht realisierbar gewesen. Durch die Mehrarbeit des Kämmerers hätten teure externe Beratungsleistungen eingespart werden können, so Schröer.

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