Das Top-Thema am Freitag im TV: EU stärkt Rechte von Autofahrern bei Unfällen im Ausland
TRIER. (sas) EU und Justiz haben die Rechte von Autofahrern gestärkt: Demnach kann ein Deutscher nach einem Unfall im Ausland die ausländische Versicherung des Unfallgegners am Heimatort verklagen. Allerdings will die EU festlegen, dass allein Recht und Schadenersatzansprüche des Unfalllandes gelten.
13.10.2005
, 18:07 Uhr