Das Top-Thema am Freitag im TV: EU stärkt Rechte von Autofahrern bei Unfällen im Ausland

TRIER. (sas) EU und Justiz haben die Rechte von Autofahrern gestärkt: Demnach kann ein Deutscher nach einem Unfall im Ausland die ausländische Versicherung des Unfallgegners am Heimatort verklagen. Allerdings will die EU festlegen, dass allein Recht und Schadenersatzansprüche des Unfalllandes gelten.

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