Daun: Geldstrafe für Tierarzt

Ein 61 Jahre alter Tierarzt aus der Verbandsgemeinde Daun, der wegen schlampigen Fleischkontrollen vorm Amtsgericht stand, ist zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Wahrscheinlich wird der Angeklagte in Revision gehen.

Der Prozess gegen den Tierarzt, der seit 1975 als amtlicher Fleischbeschauer tätig war, hatte in der Branche für Aufsehen gesorgt (der TV berichtete). Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in 13 Fällen nicht die vorgeschriebenen BSE-Tests gemacht und das Fleisch trotzdem für den Verbrauch als tauglich gestempelt zu haben. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe teilweise ein, sah aber keine grobe Vergehen. Bei der Anlieferung des Schlachtviehs fehlten angeblich die Pässe der Tiere, die üblicherweise vorliegen sollten. Die Bauern hätten gesagt, die Tiere seien noch keine zwei Jahre alt und damit habe die Voraussetzung für die BSE-Tests gefehlt. Das Gericht sah trotzdem den Straftatbestand erfüllt und verurteilte den Tierarzt. Der Angeklagte wird aller Voraussicht nach in Revision gehen. Damit ist das Urteil über 150 Tagessätze (damit würde er den ersten Eintrag ins Vorstrafenregister bekommen) je 20 Euro (Gesamt 3000 Euro) noch nicht rechtskräftig. Seit Bekanntwerden der Vorfälle wurde dem 61-Jährigen die amtliche Bestellung als Fleischbeschauer entzogen.

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