Daun: Jungen vernachlässigt - Vier Jahre auf Bewährung
Zu vier Jahren auf Bewährung sind eine Frau und ihr Ehemann aus Kelberg wegen Vernachlässigung ihres 15-jährigen Sohnes verurteilt worden.
Vor dem Amtsgericht Daun mussten sich eine 36-jährige, ledige Frau und ein 39-jähriger Mann, die gemeinsam sieben Kinder im Alter von zehn bis 21 Jahre haben, wegen Verletzung der Fürsorgepflicht verantworten. Nach einem Umzug sollen sie ihren 15-jährigen Sohn, weil er sich massiv weigerte, alleine im 30 Kilometer entfernten ehemaligen Wohnhaus in Kelberg für mehrere Monate zurückgelassen haben. Daraufhin ging der Junge nicht mehr in die Schule und konsumierte vermehrt Rauschgift. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass "eine ganz massive Verletzung der Fürsorgepflicht" vorgelegen hat und verurteilte die Eltern zu jeweils zehn Monate Freiheitsstrafe. Die Strafe wird auf vier Jahre Bewährung mit Auflagen ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig. (vog)