Daun: Neues Waffenrecht stiftet Verwirrung

Statt Klarheit schafft das zum 1. April in Kraft getretene neue Waffenrecht bei Waffenbesitzern, Schützenvereinen, Händlern und Behörden noch Verwirrung. Händler kritisieren fehlende Informationen zur Umsetzung des neuen Gesetzes und gestiegende Dokumentationspflichten bei der Kundenberatung.

(bl) Statt Klarheit schafft das zum 1. April in Kraft getretene neue Waffenrecht bei Waffenbesitzern, Schützenvereinen, Händlern und Behörden noch Verwirrung. Gerold Bretthauer, Waffenhändler aus Daun beklagt fehlende Informationen zur Umsetzung des neuen Gesetzes und wehrt sich gegen gestiegende Dokumentationspflichten bei der Kundenberatung. "Jeden, der eine Gaswaffe kauft, muss ich belehren und der Kunde unterschreibt mir dann, dass ich ihn belehrt habe. Den Zettel bekommt dann niemand zu Gesicht, ich muß ihn aber zehn Jahre aufheben." Im Landkreis Daun gibt es derzeit rund 2700 Besitzer mit 7500 registrierten Waffen. Für die Jugendbetreuung in den Schützenbruderschaften sieht Diozösan-Jungschützenmeister Mario Schäfer aus Kaiseresesch große Probleme zukommen. "Nach dem neuen Gesetz soll der Ausbildungsstandard für die Jugendbetreuer erhöht werden, weil der bisherige angeblich nicht mehr ausreicht. Dabei haben unsere 300 Jugendleiter im Bistum Trier eine fachkundige Ausbildung in Gestalt eines Schießleiter-Lehrgangs und erlangen die Jugendleiter-Card. Eine Erhöhung der Schulungsstunden von derzeit rund 50 ist zeitlich nicht zumutbar und finanziell für viele nicht machbar", poltert Schäfer. Genauso wie den Vereinen und Händlern bereitet auch der Waffenbehörde in der Kreisverwaltung Daun die fehlenden Rechtsverordnungen Probleme. "Die Arbeit der Behörden vor Ort wird dadurch nicht gerade erleichtert," sagt Pressesprecher Heinz-Peter Hoffmann. Nach seiner Einschätzung ist mit der Durchführungsverordnung auch nicht vor Jahresende, eventuell sogar erst im ersten Quartal 2004 zu rechnen.

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