Erbitterter Kampf um den Bitburger Flugplatz

Bitburg · Hoch hinaus will die Flugplatz Bitburg GmbH mit ihren Plänen zum Instrumentenflug. Ein wichtiger Punkt im aktuellen Genehmigungsverfahren ist die Frage nach dem Fluglärm. Daran scheiden sich die Geister der Interessengruppen.

 Der Flugplatz Bitburg

Der Flugplatz Bitburg

Foto: Archiv/Rudolf Höser

Der Konflikt um die Instrumentenfluggenehmigung und eine eventuelle Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Bitburger Flugplatz dreht sich in erster Linie um Fluglärm. Und Lärm ist eine häufige Krankheits- und Stressursache. Die Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung (Isu) hat deshalb im Auftrag der Bitburg Flugplatz GmbH für das Genehmigungsverfahren eine Lärmprognose für den erweiterten Flugplatzbetrieb erstellt.

Das Fazit der Studie ist, dass „mit dem geplanten Flugbetrieb der Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor erheblichen Nachteilen und Belästigungen sichergestellt ist.“ Die Studie geht zwar von mehr Lärm aus, aber die prognostizierten Werte liegen alle unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten (siehe Extra). Michael Billen (CDU), Mitglied des Landtags und Aufsichtsratsvorsitzender, hält dieses Ergebnis für realistisch. Ganz ohne Lärm gehe es schließlich nicht, sagt Billen.

Das Positivszenario mit möglichst viel Verkehr geht von 34.124 Flugbewegungen im Jahr aus. 32.300 davon sind auf Propellermaschinen unter 5,7 Tonnen und Helikopter zurückzuführen, die ohnehin per Sichtflug in Bitburg starten und landen dürfen. Die Flugplatzbetreiber erwarten aber auch 1824 An- und Abflüge von Flugzeugen, die auf die Instrumentenfluggenehmigung angewiesen sind. Dazu gehören große und laute Propellermaschinen ab 5,7 Tonnen und Düsenmaschinen ab 14 Tonnen.

Der Hauptstreitpunkt in der Diskussion um den Fluglärm ist die Frage nach den 180 Nachtflügen pro Jahr. Doch auch hier bewegt sich die Rechnung der Flugplatz GmbH im gesetzlich grünen Bereich. Die am ärgsten betroffenen Gemeinden Gondorf, Hüttingen und Scharfbillig müssen weniger als einmal pro Nacht mit einem Außenschallpegel von bis zu 86,6 Dezibel rechenen, gemessen mit einem Filter, der dem menschlichen Ohr gleicht.

Genau an diesen Werten entzündet sich die Kritik. „Wir wollen keinen Nachtflug, auch keinen Instrumentenflug, weil es dann lauter wird“, sagt Ludwig Kewes, der Vorsitzende des Vereins „Bürger gegen Nachtflug“. „Die zu erwartenden Maximalpegel in der Nacht sind so hoch, dass sie den Anwohnern den Schlaf rauben. Dann ist es egal, ob man einmal oder zehn mal in der Nacht geweckt wird.“ Kewes denkt, dass die Isu richtig gerechnet aber zu wenige schwere Maschinen mit einem Höchstabfluggewicht von mehr als 120 Tonnen einbezogen hat.

Auch die Ortsbürgermeister der betroffenen Gemeinden sind kritisch. Otto Kranz aus Scharfbillig sagt: „Wir sind gegen jede fliegerische Nutzung, weil das eine Weiterentwicklung der Gemeinde verhindern könnte.“ Neubaugebiete lassen sich zum Beispiel aufgrund flugplatzbedingter Vorgaben schlechter vermarkten. Zudem befürchtet Kranz, dass eine 24-Stunden-Fluggenehmigung zu mehr als den prognostizierten Nachtflügen führen könnte.

Die „Bundesvereinigung gegen Fluglärm“, der Dachverband der „Bürger gegen Nachtflug“, hat sogar eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der Grund: Die Fluglärmgegner sehen durch gesetzlich zu hoch angesetzte Werte ihr Recht auf ein gesundes Leben (Artikel 2 Grundgesetz) verletzt.
Extra

Bei Dauerschallpegeln durch Fluglärm von 55 dB (A) am Tag und 45 dB (A) in der Nacht sind die jeweiligen Grenzen zur erheblichen Belästigung und zum zumutbaren Lärm erreicht. Laut dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm sind in zwei verschiedenen Schutzzonen bei baulich erweiterten zivilen Flugplätzen wie in Bitburg Werte von 60 dB (A) und 55 dB (A) am Tag erlaubt. Die umliegenden Gemeinden sind nicht von solch hohen Pegeln betroffen. 53 dB (A) sind die Obergrenze in der Nachtschutzzone. Nachts dürfen 57 dB (A) in Gebäuden und 72 dB (A) draußen sechsmal überschritten werden. Zum Vergleich: Ein Fernseher in Zimmerlautstärke ist etwa 60 dB (A) laut, Strahlflugzeuge mit einem Höchstabfluggewicht von 120 Tonnen verursachen beim Warmlaufen am Boden etwa 126 Dezibel. PKW sind ca. 80 dB (A) laut. Lärmempfinden ist aber individuell verschieden. (cmk)

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