Fell: Bannmeile für Schnapsflaschen

(f.k.) In Fell laufen zurzeit die Vorbereitungen für den Feller Markt am kommenden Wochenende. Im vergangenen Jahr litt die Veranstaltung unter massiven Gewalttätigkeiten angetrunkener Jugendlicher. Aus dieser Erfahrung heraus stellten Polizei und Ordnungsbehörden nun in Schweich ein Präventionprogramm für die Festtage 2007 vom 14. bis 18. September vor.

Kern der Maßnahmen ist die Gefahrenabwehrverordnung „Feller Markt“. Mit ihrer Hilfe sollen besondere Vorbeugemaßnahmen angeordnet und falls erforderlich auch durchgesetzt werden. Der Feller Markt gehört zu den großen Volksfesten der Region. Die Traditionsveranstaltung im ehemaligen Schieferbergbauort bei Schweich lockt regelmäßig Tausende Besucher aus nah und fern.

Leider wurde im vergangenen Jahr der Festauftakt mit großer öffentlicher Weinprobe durch gewalttätige Ausschreitungen alkoholisierter Jugendlicher getrübt. Schlägereien mit Verletzten und ein Scherbenmeer prägten das Bild. Auch außerhalb des Festgeländes im Ort kam es zu Zusammenstößen zwischen jugendlichen Raufbolden.

Nach Ansicht der Polizei und der Ordnungsbehörden handelte es sich bei den Vorfällen nicht um ein spezifisches Feller Problem, zumal der Markt bisher als eher unproblematische Veranstaltung gegolten habe.

Der Schweicher Polizeichef Roman Kirok: „Es ist eine bundesweite Entwicklung bei Volksfesten, dass immer mehr jugendliche Kirmesbesucher rucksackweise eigene Alkoholvorräte heranschleppen. Später fallen sie dann auf dem Festplatz durch exzessive Trinkgelage und Gewaltbereitschaft auf.“

Nach dem Feller Markt 2006 am Schweicher „Runden Tisch“ erörtert worden, an dem Ordnungsbehörde, Polizei, Jugendschutz und bei Bedarf auch die Schulleiter gemeinsam nach Lösungen suchen. . Das Ergebnis der Beratungen war der Erlass der Gefahrenabwehrverordnung „Feller Markt“ für die Zeit vom 14. bis 18. September. In der Verordnung ist eine „Festmeile“ festgelegt, die nicht mit mitgeführten Spirituosen oder Spirituosen-Mixgetränken betreten werden darf.

Zusätzlich erhielt die Arbeitsgemeinschaft Feller Markt als Veranstalterin die Auflage, einen privaten Sicherheitsdienst auf dem Festgelände und im Zelt einzusetzen. Die Ausschankbetriebe im Zelt und auf dem Platz sollen außerdem verstärkt auf die Einhaltung der Jugendschutzgesetze kontrolliert werden. Auch Ordnungskräfte der Kreisverwaltung werden dabei mitwirken - etwa bei Alterskontrollen.

Wer auf dem Feller Markt 2007 Alkohol an Minderjährige verkaufe, der werde mit schmerzhaften Geldbußen rechnen müssen, heißt es. Auch der Verkauf von alkoholischen Getränken an bereits Betrunkene komme zur Anzeige. Zudem ist am ersten Festabend vom 14. auf den 15. September um 2 Uhr Sperrstunde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort