Festnahme nach Schüssen in Gaststätte - Waffenarsenal ausgehoben

Trier · Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt nach einem Streit in einer Gaststätte, bei dem auch Schüsse fielen, gegen einen 40-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus dem Kreis Trier-Saarburg wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie zahlreicher schwerer Verstöße gegen das Waffengesetz.

Nach den von der Kriminaldirektion Trier geführten Ermittlungen hielt sich der Beschuldigte am Samstagabend in einer Gaststätte in einem Ort an der Mosel auf. Nachdem es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung mit drei Polen gekommen war, begab sich der Beschuldigte nach Hause. Hier bewaffnete er sich aus seinem umfangreichen Waffen- und Munitionsarsenal mit einer halbautomatischen Pistole für weitere von ihm erwartete Auseinandersetzungen mit den Polen und ging in die Gaststätte zurück. Wie von ihm vorhergesehen, kam es alsbald zwischen ihm, den Polen und weiteren Gästen zu einem Wortgefecht und anschließend zu Tätlichkeiten, in deren Verlauf dem Beschuldigten eine stark blutende Platzwunde zugefügt wurde. Hierauf zog er die mitgeführte Pistole und gab zwei Schüsse auf einen der Kontrahenten ab, die jedoch ihr Ziel verfehlten. Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung feuerte der Beschuldigte zwei weitere Schüsse ab, die in die Wand des Gastraumes einschlugen. Anschließend floh er vom Tatort, konnte jedoch am frühen Sonntagmorgen vorläufig festgenommen werden. Er wurde dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der am Montag Haftbefehl erließ. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen durchsuchten Beamte der Kriminaldirektion Trier die Wohnung und zwei Pkw des Beschuldigten. Hierbei entdeckten die Beamten ein umfangreiches Waffenarsenal, unter anderem mehrere Maschinenpistolen mit gefüllten Magazinen, zahlreiche Lang- und Kurzwaffen, eine Armbrust, mehrere tausend Schuss Munition der verschiedensten Kaliber, Zielfernrohre und Schalldämpfer. Besonders brisant war der Fund von 200 Gramm Sprengstoff (TNT) in einem Pkw des Beschuldigten. Der Sprengstoff musste von Spezialisten des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz unverzüglich gesprengt werden.

Die Funde begründen den dringenden Verdacht gegen den Beschuldigten, sich auch wegen Verbrechens nach dem Waffengesetz strafbar gemacht zu haben.

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