Freispruch zweiter Klasse für NPD-Vize Sascha Wagner

Trier · Das Trierer Landgericht hat gestern Abend das Berufungsverfahren gegen den rheinland-pfälzischen NPD-Vize Sascha Wagner eingestellt - gegen Zahlung einer Geldauflage. Ein Erfolg für den Rechtsextremisten.

Vor Gericht geht es manchmal zu wie auf einem orientalischen Basar. Da wird munter gehandelt und gefeilscht, bis sich die streitenden Parteien und das Gericht schließlich auf ein für alle Seiten halbwegs akzeptables Urteil einigen. Das kann dauern - wie gestern im Berufungsprozess gegen den rheinland-pfälzischen NPD-Landesvize Sascha Wagner. Dem warf die Trierer Staatsanwaltschaft vor, den Diebstahl eines Partei-Computers nur vorgetäuscht zu haben. Weil der Rechtsextremist einen Strafbefehl nicht akzeptiert hatte, kam es zu einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues. Gegen das Urteil (vier Monate Haft ohne Bewährung) ging der 35-Jährige in Berufung.

Die Neuauflage des Prozesses ging gestern Nachmittag in die dritte Runde. Und die war ähnlich quälend wie die beiden vor-angegangenen Verhandlungstage. Im Zeugenstand: der ehemalige Eigentümer der von der rheinland-pfälzischen NPD zeitweise als Schulungszentrum genutzten alten Schule im Hunsrück-Ort Gonzerath. Die Ausführungen des 55-jährigen Konstrukteurs waren zwar streckenweise amüsant ("Darauf kann ich keinen Meineid schwören"), doch in der Sache führten sie nicht weiter. Wo der angeblich verschwundene Partei-Computer geblieben ist, konnte auch der Vermieter nicht sagen. Übrigens genau so wenig wie die an den Vortagen gehörten Zeugen. Und der Angeklagte bestritt weiterhin, über den Verbleib des eher antiken Computers etwas zu wissen.

Drei Verhandlungstage, an denen außer Spesen nicht viel gewesen war. Zu diesem Schluss kam am Montagnachmittag offenbar auch der Vorsitzende Richter Peter Egnolff. Sein Angebot an den NPD-Vize: "Die Sache ist: Man kann es so sehen oder auch anders. Ich schlage vor, die Sache gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500 Euro einzustellen."

Vor dem Hintergrund der in erster Instanz verhängten Gefängnisstrafe eigentlich ein Angebot, das der NPD-Vize nicht ablehnen konnte. Trotzdem wollte Wagner nach einer kurzen Beratungspause mit seinem Verteidiger den Vorschlag so zunächst nicht akzeptieren. Doch der Vorsitzende Richter ließ nicht mit sich handeln: "Ich weiß nicht, ob eine Ablehnung klug wäre", meinte Egnolff, "mit dem Kopf durch die Wand, das klappt nicht." Danach neuerliche Beratungspause. Am Ende schließlich stimmt der NPD-Vize zu. Zahlt er die 500 Euro Geldauflage, wird das Verfahren gegen den mehrfach vorbestraften Rechtsex tremisten endgültig eingestellt.

Es ist ein Freispruch zweiter Klasse, aber einer, der in diesem Fall in Ordnung geht. Gegen den Angeklagten gab es in den drei Trierer Verhandlungstagen allenfalls Indizien, aber selbst die waren dünn. So dünn, wie manche Zeugenaussage während des Prozesses.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort