Freudenburg: Gerichtsurteil spart Gemeinde viel Geld

Die Gemeinde Freudenburgs braucht sich nicht an den Personalkosten ihres Kindergartens zu beteiligen. Das urteilte nun das Koblenzer Oberverwaltungsgericht. Begründung: Die Gemeinde habe zu wenig Geld um sich an den Kosten zu beteiligen.

Der Landkreis Trier-Saarburg wollte von Freudenburg für 2004 rund 34.000 Euro Personalkosten für den von einem freien Träger betriebenen Kindergarten. Dagegen klagete die Gemeinde und bekamt bereits vom Trierer Verwaltungsgericht Recht. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun das Urteil.

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