Freudenburg: Urteil des Landgerichtes Trier zum Hangrutsch bestätigt

FREUDENBURG. (jac) Das Oberlandesgericht Koblenz hat das Urteil des Landgerichtes Trier zum Hangrutsch bestätigt. Die Gemeinde muss für alle entstandenen und zukünftigen Schäden am Haus des Klägers Stefan Braunshausen bezahlen. Nachdem das Landgericht 1999 bereits entschieden hatte, dass dem Bauherren alle Schäden am Haus, die durch den Hangrutsch entstanden sind und noch entstehen werden, von der Gemeinde Freudenburg (Beklagte) zu begleichen sind, hat sich das Oberlandesgericht (OLG) dieser Auffassung angeschlossen. Die Gemeinde Freudenburg ist seinerzeit in Berufung gegangen, unterlag nun aber auch in der höheren Instanz. Allerdings haben die Koblenzer Richter eine Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.

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