Gebühren für Straßenreinigung in Trier sollen steigen

Trier · Stimmt der Trierer Stadtrat einem Antrag der Verwaltung zu, müssen Trierer Haus- und Wohnungsbesitzer für die Straßenreinigung künftig tiefer in die Tasche greifen. Um zehn Prozent sollen die Gebühren erhöht werden.

(woc) In der Fußgängerzone, deren Straßen sechs Mal pro Woche gereinigt werden, sollen künftig knapp 52 Euro pro Frontmeter Hausfassade und Jahr fällig sein. Für Häuser in Straßen der Reinigungsklasse 1 (Anliegerstraßen), die nur einmal wöchentlich gereinigt werden, sollen 5,83 pro Frontmeter gezahlt werden.

Zum 1. Januar 2008 hatte die Stadtverwaltung die Straßenreinigungsgebühren zuletzt erhöht, damals schon um satte acht Prozent. Die neuerliche Gebührenerhöhung soll zum 1. Januar 2010 greifen. Notwendig sei diese, weil die "in den letzten Jahren erfolgte deutliche Verteuerung der Treibstoff- und Energiekosten, der Mehrwertsteuer und die Verdreifachung der Entsorgungskosten" dazu geführt hätte, dass sämtliche Rücklagen gänzlich aufgebraucht seien, heißt es in der Verwaltungsvorlage, der der Stadtrat am heutigen Mittwoch zustimmen soll.

Zudem seien neue Reinigungsmaschinen notwendig. Aus der Gebührenerhöhung erwartet sich die Stadt jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rund 274.000 Euro, dazu kommen 34.400 Euro durch die Aufnahme neuer Straßen in das Straßenverezeichnis. Dem gegenüber stehen städtische Mehrausgaben im nächsten Jahr: rund 58.000 Euro als zusätzlicher "öffentlicher Anteil" an der Straßenreinigung, 1540 Euro, die die Stadt als Anlieger für ihre eigenen Gebäude mehr entrichten muss, rund 189.000 Euro Leasingraten für die notwendigen neuen Reinigungsmaschinen und gestiegene Personalkosten in Höhe von rund 60.000 Euro.

Die neue Straßenreinigungssatzung konkretisiert zudem, was bislang verschiedene Interpretationen zuließ: So müssen Anlieger künftig Gehwege, auf denen sich Bushaltestellen befinden, auf der gesamten Gehwegsbreite von Schnee und Eis räumen und gegebenenfalls streuen, so dass zumindest an einer Stelle ein sicherer Ein- und Aussteig für die Fahrgäste möglich ist. Zur Zahlung der Straßenreinigungsgebühren werden die Besitzer von Immobilien auf "erschlossenen" Grundstücken herangezogen, als "erschlossen" gelten nach der neuen Satzung explizit auch Grundstücke, die "über einen privaten oder öffentlichen zuweg von der öffentlichen Straße zugänglich sind".

Besonders betroffen von der Gebührenerhöhung sind die Anlieger der Stresemannstraße 3 bis 9: Weil ihre Straße in diesem Teilbereich an die besonders oft gereinigte Fußgängerzone grenzt, wird dieser von der zweithöchsten in die höchste Reinigungsklasse umgestuft, inklusive der neuerlichen Anhebung bedeutet das einen Anstieg von 34,45 Euro auf 51,92 Euro pro Frontmeter Hausfassade und Jahr. Anlieger von Konstantinplatz und Konstantinstraße werden dagegen entlastet: Die Straßenflächen werden von der höchsten in die zweithöchste Reinigungsklasse zurückgestuft.

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