Gefängnisstrafe für "Wunderheiler"

Trier · Weil er eine Frau aus der Eifel betäubt und sich danach an ihr vergangen hat, muss ein 63-jähriger Niederländer für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das hat am Donnerstagmittag das Trierer Landgericht entschieden.

(sey) Mit einem Geständnis des Angeklagten hatte vor dem Trierer Landgericht am Donnerstagvormittag der Prozess gegen den selbst ernannten Heilbehandler begonnen. Der 63-jährige Niederländer räumte ein, Anfang März in der Eifel die "Patientin" durch K.o.-Pulver betäubt und die Frau anschließend missbraucht zu haben. Staatsanwalt Arnold Schomer hatte die dreieinhalbjährige Gefängnisstrafe für den Angeklagten gefordert.

Der Angeklagte pendelte bis zu seiner Festnahme Anfang des Jahres offenbar zwischen zwei Welten. Einerseits jobbte der Niederländer indonesischer Abstammung als Aushilfskellner im belgischen Tongeren. Daneben war der 63-Jährige nach den Ermittlungen der Polizei offenbar auch als selbst ernannter Arzt und Heilbehandler im deutsch-luxemburgisch-belgischen Grenzgebiet unterwegs. Über Mund-zu- Mund-Propaganda soll „Yosi Moto“, so der Spitzname des angeblichen Wunderheilers, an seine Klientinnen gekommen sein.

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