Gericht verhängt Geldstrafe gegen Christoph Grimm

Weil er im Zusammenhang mit dem Verlust seines Führerscheins falsche Angaben gemacht haben soll, muss der ehemalige Landtagspräsident Christoph Grimm (SPD) 7200 Euro Geldstrafe zahlen. Grimm werde den Strafbefehl des Trierer Amtsgerichts akzeptieren, sagte sein Verteidiger Franz Peter Basten auf TV-Anfrage.

Trier. (sey) Mit einer Faust in der Tasche will der protokollarisch einst zweithöchste Landespolitiker Christoph Grimm (63) den gegen ihn erlassenen Strafbefehl annehmen. „Wir sind zwar der Meinung, dass die rechtliche Beurteilung falsch ist“, sagt Grimms Verteidiger Franz Peter Basten. „Aber der Schaden einer öffentlichen Gerichtsverhandlung für das Ansehen meines Mandanten wäre deutlich höher.“
Zahlt Christoph Grimm die gegen ihn verhängte Geldstrafe (60 Tagessätze je 120 Euro), ist das Verfahren beendet. Der Trierer Sozialdemokrat gilt in diesem Fall nicht als vorbestraft. Zahlt er nicht, kommt es zum Prozess.

Hintergrund des von der Trierer Staatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungsverfahrens war eine falsche eidesstattliche Versicherung, die Grimm bei der Stadtverwaltung abgegeben hatte (TV vom 25. Mai). Darin behauptet der 63-Jährige, er habe den Führerschein verloren, über den Verbleib sei ihm nichts bekannt. In Wirklichkeit aber war Grimm der Führerschein zuvor bei einer Verkehrskontrolle der Polizei in Slowenien abgenommen worden. Der Trierer war dort weggefahren, angeblich um Geld umzutauschen, kam aber nicht mehr an die Kontrollstelle zurück.

Der Schwindel flog auf, als die Trierer Stadtverwaltung über die Deutsche Botschaft Wind von der Sache bekam und die Staatsanwaltschaft informierte. Den deutschen Ermittlern sagte Grimm, er sei überzeugt gewesen, in Slowenien Opfer einer illegalen Aktion geworden zu sein. Der Grund: Angeblich waren weder der Kontrollierende als Polizist, noch das Fahrzeug als Polizeiauto gekennzeichnet. „Herr Grimm ging davon aus, dass er unter die Räuber gefallen war und nicht in die Hände der Polizei“, sagt sein Verteidiger Franz Peter Basten. Von daher hätten auch Grimms Angaben gestimmt, er wisse nichts über den Verbleib des Führerscheins.

Vor sechs Jahren hatte die Trierer Staatsanwaltschaft schon einmal gegen den von 1991 bis 2006 amtierenden Landtagspräsidenten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet – wegen Unfallflucht. Das Verfahren war schließlich gegen eine Geldauflage wieder eingestellt worden.

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