Grimburg: Kein juristisches Nachspiel im Fall Julian

(red/ax) Wegen des Mitte Februar im Kindergartenbus „vergessenen“ dreijährigen Julian Robert aus Grimburg wird es kein Ermittlungsverfahren gegen Landrat Richard Groß oder die Kreisverwaltung Trier-Saarburg geben. Dies entschied jetzt die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz.

Die Behörde habe eine entsprechende Beschwerde des Anwalts der Grimburger Familie mit der Begründung abgewiesen, dass es aus ihrer Sicht keinerlei strafrechtlich relevante Anhaltspunkte für Ermittlungen gäbe, teilte die Kreisverwaltung Trier-Saarburg gestern die neuesten Entwicklungen im Fall „Julian“ (der TV berichtete mehrfach) mit.

Dieser hatte in den vergangenen Wochen zu heftigen Diskussionen über die Frage nach der „Aufsichtspflicht“ des Kreises bei der Beförderung von Kindergartenkindern geführt. Für den Dreijährigen aus Grimburg war die Fahrt zum Kindergarten in Gusenburg Mitte Februar zum Albtraum geworden. Nachdem der kleine Passagier nicht in Gusenburg ausgestiegen war, wurde er vom Busfahrer unbemerkt bis zum Linienbus-Ende ins saarländische Nonnweiler weitergefahren, dort versehentlich im abgestellten Bus eingesperrt und erst eine Stunde später befreit.

Der Rechtsanwalt der Familie Robert hatte darauf hin mehrfach angekündigt, er wolle Landrat Groß mit einer Strafanzeige wegen Körperverletzung für das Vorkommnis haftbar machen. Die Staatsanwaltschaft Trier hatte die Vorwürfe bereits am 9. März in einem Schreiben an den Anwalt der Familie als „haltlos“ bezeichnet

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