Haft für brutale Attacken auf Ex-Liebhaber

Hamburg/Morbach · Sein Liebhaber wollte die Trennung, da drehte er durch: Wegen mehrerer brutaler Übergriffe auf seinen Ex- Freund hat das Hamburger Landgericht einen 42-Jährigen aus Morbach im Hunsrück am Donnerstag zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.

Haft für brutale Attacken auf Ex-Liebhaber
Foto: Friedemann Vetter

(dpa/lrs) Aus Wut und Enttäuschung über das Ende ihrer Beziehung hatte der leitende Angestellte seinen rund zehn Jahre jüngeren Partner nach Überzeugung der Richter verfolgt, vergewaltigt, auf der Straße mit einem Messer attackiert und dann bei einem zweiten Angriff niedergestochen und beinahe getötet. Der Angeklagte sei „psychisch geradezu fixiert“ auf den jüngeren Liebhaber gewesen und habe diesem „systematisch nachgestellt“, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag bei der Begründung des Urteils wegen versuchten Totschlags, Vergewaltigung sowie unterschiedlicher Körperverletzungs- und Nötigungsdelikte. Mit massiven Drohungen und sich immer weiter steigernden Gewalttaten habe er seinen Partner gefügig machen und zum Sex zwingen wollen. Dessen Wunsch nach einem Ende der knapp eineinhalbjährigen Beziehung habe er nicht akzeptiert.

Nach Feststellung des Gerichts hatte der Angeklagte aus Morbach im Kreis Bernkastel-Wittlich seinen ehemaligen Freund, den er im Juni 2007 in einem Bordell kennengelernt hatte, im November vergangenen Jahres zunächst in der Würzburger Wohnung eines Bekannten mit Messern und einer Brechstange bedroht und vergewaltigt. In den folgenden Tagen lauerte er seinem Opfer in der Umgebung auf und traktierte ihn auf der Straße mit Messerstichen. Nachdem der verängstigte 32-Jährige im Dezember zu einem weiteren Bekannten nach Hamburg geflohen war, folgte ihm der 42-Jährige in die Hansestadt - ohne zunächst zu wissen, wo dieser sich aufhielt. Nach rund zwei Wochen, in denen der Angeklagte unter anderem auf gut Glück Schwulenpartys beobachtete, entdeckte er seinen ehemaligen Liebhaber zufällig in der Nähe eines Clubs in Hamburg-Ottensen. Wie die Beweisaufnahme vor Gericht ergab, näherte er sich dem Mann mit den Worten „Jetzt habe ich Dich“ und bedrängte ihn erneut. Als sein früherer Partner um Hilfe rief, stach er mit einem Messer sechsmal auf ihn ein, verletzte ihn lebensgefährlich und floh. Gefasst wurde der 42-Jährige erst rund zwei Wochen später am Hauptbahnhof. Vor seiner Festnahme hatte er noch zweimal vergeblich versucht, seinen Ex-Liebhaber im Krankenhaus aufzusuchen. Der Mann war auf Anweisung der Polizei aber abgeschirmt worden, so dass er ihn nicht fand.

Der Angeklagte habe ein „Persönlichkeitsdefizit“ und bedürfe nach Meinung des Gerichts dringend einer Therapie, betonte der Richter. Er sei offenbar durch ein „besitzergreifendes, andere dominierendes Wesen geprägt“ und neige zu „Selbstüberhöhung“. Das 32 Jahre alte Opfer hatte seinen früheren Geliebten vor Gericht sogar als „nicht mehr normal“ bezeichnet und von einem wahren Martyrium aus Gewalt, Todesdrohungen und erzwungenem Sex berichtet, das teilweise schon vor den angeklagten Taten begonnen haben soll. Gutachter fanden bei dem Angeklagten aber keine Hinweise für eine psychische Störung. Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zehneinhalb Jahre Haft unter anderem wegen versuchten Totschlags beantragt hatte. Ursprünglich war die Anklage sogar von einem versuchten Mord ausgegangen, revidierte dies später aber. Zur Begründung des Strafmaßes führte das Gericht unter anderem an, dass der Angeklagte bei der fast tödlichen Messerattacke den Tod des 32-Jährigen zwar in Kauf nahm, aber nicht gezielt oder geplant töten wollte. „Der Tatentschluss ist erst im Laufe der Konfrontation entstanden“, sagte der Richter. Man habe auch berücksichtigt, dass alle Taten zusammenhingen und sich aus einem einzigen Motiv speisten.

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