Haftstrafe für Eifeler Todesfahrer
Der 32-jährige Eifeler, der im vergangenen Sommer in eine Fußgängergruppe raste und ein Ehepaar dabei tötete, ist gestern in Trier zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren und einem Jahr Führerscheinentzug verurteilt worden.
Trier. (wie) Ohne äußere Regung verfolgt Arno B. das Urteil, das Richter Albrecht Keimburg über eine Dreiviertelstunde verliest. Kurz zuvor hat sich der 32-jährige Dachdeckermeister aus Lambertsberg (Eifelkreis Bitburg-Prüm) unter Tränen bei der Tochter und dem Sohn des von ihm bei einem Unfall getöteten Ehepaares entschuldigt. Er würde sein Leben dafür geben, um die Tragödie rückgängig zu machen. Das Dramatische: Das getötete Ehepaar wohnte neben ihm. Kurz zuvor feierte er mit den Freunden auf dem Sommerfest im Nachbarort Hargarten. Auch der Mann, der schwer verletzt wurde, als B. in der Nacht zum 15. Juli auf dem Nachhauseweg von einem Fest mit überhöhter Geschwindigkeit in die Fußgängergruppe raste, stammt aus Lambertsberg. Genau das machte den Prozess so schwierig.
Aus falsch verstandener Freundschaft, wie Richter Keimburg in seiner Urteilsbegründung sagte, hätten viele Zeugen versucht, zu verschleiern, dass B. zu viel getrunken hatte. Bei der Verhandlung ging es nämlich nicht allein um die Schuld des Handwerkers die hatte er nie bestritten. Das Gericht musste ihm nachweisen, dass er fahruntüchtig war. B. selber behauptete, den ganzen Abend nur Biermischgetränke und ein, zwei Cola-Asbach getrunken zu haben.
Diese Behauptung widerlegte gestern der Mainzer Rechtsmediziner Reinhard Urban. Obwohl bei der zehn Stunden später entnommenen Blutprobe des 32-Jährigen nach dem Unfall flüchtete er in einen Wald null Promille festgestellt worden waren, konnte der Mediziner nachweisen, dass B. beim Zusammenstoß mindestens 0,6 Promille Alkohl hatte. Mehr noch: Die Blutanalyse ergab, dass er jede Menge Hochprozentiges getrunken haben musste.
Daher sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 32-Jährige fahruntüchtig war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.