Idar-Oberstein: Prahlerei mit Folgen

Eine Behauptung nicht alltäglicher Art beschäftigten Polizei und Staatsanwaltschaft in den späten Abendstunden am Mittwoch , 23. Mai, vergangener Woche im Idar-Obersteiner Stadtteil Tiefenstein. Ein 46-jähriger alkoholisierter Mann hatte gegenüber Familienangehörigen geprahlt, er habe jemanden erschlagen. Zum Beweis seiner Behauptung zeigte er einen Baseballschläger und einen Strick mit angeblichen Blutspuren des Opfers.

Womit der Mann offenbar nicht gerechnet hatte: Seine Behauptungen wurden schnell der Polizei bekannt, die daraufhin in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach unmittelbar aktiv wurde. Mehrere Polizeifahrzeuge der Kriminal- und Polizeiinspektion Idar-Oberstein sowie der Polizeiinspektion Birkenfeld kamen zum Einsatz. Nach kurzer Fahndung wurde der Mann wegen Verdacht eines Tötungsdeliktes vorläufig festgenommen. Auch die angeblichen Tatwerkzeuge, die tatsächlich deutliche Blutspuren aufwiesen.

Während der anschließenden Vernehmung durch Kripo-Beamten stritt der Festgenommene eine wirkliche Tat ab. Als Motiv seines Verhaltens gab er an, lediglich aus Wut und Verärgerung über seinen Angehörigen behauptet zu haben, dass er jemanden erschlagen hat. Bei den Blutspuren handele es sich ausschließlich um sein eigenes Blut.

Zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration sowie der weiteren Beweisführung wurde dem Mann, der die Nacht in einer Polizeizelle verbringen musste, eine Blutprobe entnommen.

Die sofort beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz beantragte DNA-Untersuchung gab nun endgültig Aufschluss und brachte es an den Tag: die Blutspuren an den vermeintlichen Tatwerkzeugen, tatsächlich Menschenblut, wurden nun eindeutig dem 46-jährigen zugeordnet, dessen Erklärungen damit untermauert sind.

Dem Verursacher des Polizeieinsatzes ist wegen seiner Prahlerei eine Straftat dennoch nicht vorzuwerfen, da er sich ausschließlich im privaten Bereich mit seiner angeblichen Tötungshandlung brüstete und scheinbar mit einem Hinweis an die Polizei durch Dritte nicht rechnete. "Gleichwohl wird nun das Polizeipräsidium Trier prüfen, inwieweit dem Mann wegen seines üblen Scherzes wenigstens die aufgrund des Polizeieinsatzes entstandenen Kosten auferlegt werden können", heißt es in einer Mitteilung der Polizei.

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