Igel: Klage gegen Moselaufstieg gescheitert

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in einem heute bekannt gegebenen Urteil die Klage der Gemeinde Igel (Kreis Trier-Saarburg) gegen den Neubau der B 51 zwischen der B 419 und der A 64, den so genannten Moselaufstieg, abgewiesen.

Bundesstraße 51 soll künftig von Saarburg kommend mit zwei, zum Teil drei Fahrstreifen in jeder Richtung bei Konz die Mosel überqueren, nordwärts über die Gemarkung Zewen sowie teilweise das Gebiet der Gemeinde Igel verlaufen und bei Trierweiler-Fusenich an die Bundesautobahn 64 angeschlossen werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18. Juni 2004 klagte die Gemeinde Igel. Sie wandte sich vor allem gegen eine Verkehrszunahme auf ihrer Ortsdurchfahrt infolge des Tanktourismus nach Luxemburg. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage ab. Die Gemeinde Igel könne die Aufhebung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses nicht verlangen. Sie habe keinen Anspruch auf eine umfassende gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses. Das Oberverwaltungsgericht ließ die Revision gegen sein Urteil nicht zu.

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