In kleinen Kneipen darf geraucht werden - Richter genehmigen vorerst Ausnahmen

Das Topthema im TV: Erfolgreiche Beschwerde: Kleine Gaststätten mit nur einem Schankraum sind in Rheinland-Pfalz zunächst vom neuen Nichtraucherschutzgesetz ausgenommen. Dies hat der Koblenzer Verfassungsgerichtshof auf Antrag von fünf Wirten vorläufig festgesetzt.

Koblenz/Trier. (win) Das rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz tritt zwar wie geplant am kommenden Freitag in Kraft, allerdings nicht für kleine, vom Inhaber selbst geführte Kneipen ohne Nebenraum. Mit dieser am Dienstag veröffentlichten Eilentscheidung trägt der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof Einwänden von fünf Gastwirten Rechnung, die sich durch das Rauchverbot in ihrer Existenz gefährdet sehen. Die verfügte Ausnahme für die kleinen Gaststätten gilt allerdings nur vorläufig, bis von den Verfassungsrichtern im Hauptverfahren entschieden wird.

Ausdrücklich weisen die Richter darauf hin, dass damit noch keine Aussage über die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde verbunden ist. Ein Termin für ein endgültiges Urteil ist noch nicht absehbar. In den den von der Eilentscheidung betroffenen kleinen Gaststätten dürfen keine Beschäftigte arbeiten. Gibt der Wirt über den kommenden Freitag hinaus die Erlaubnis zu rauchen, muss dies deutlich sichtbar am Eingang ausgewiesen werden. Laut Gericht haben die Betreiber nachvollziehbar dargelegt, dass das Gesetz ihre berufliche Existenz gefährden könnte, da sie keinen abgetrennten Raucherbereich anbieten können und ein Großteil ihrer Stammkundschaft aus Rauchern besteht.

Der vorläufige Rechtsschutz soll verhindern, dass den Wirten durch ein Rauchverbot möglicherweise die wirtschaftliche Basis wegbricht, bevor endgültig über ihre Beschwerde entschieden ist. Weil die Gäste ohnehin größtenteils rauchen, sind nach Auffassung des Gerichts die nun verfügten Abstriche am Nichtraucherschutz hinzunehmen. Generell gilt für Gaststätten jedoch weiterhin ab 15. Februar, dass allenfalls in abgetrennten Nebenzimmer Rauchen erlaubt werden darf. Der Gaststättenverband begrüßte die Eil-Entscheidung. Die SPD-Mehrheitsfraktion sieht allerdings nach der Eilentscheidung keinen Grund, vom Rauchverbot auch für kleine Kneipen abzurücken. Man werde das Urteil im Hauptverfahren abwarten, so Fraktionschef Jochen Hartloff. Die FDP will es den kleinen Gaststätten selbst überlassen, sich als Raucherkneipe zu kennzeichnen. Auch die CDU plädiert für mehr Entscheidungsfreiheit für reine Ausschank-Kneipen.

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