Kartellamt rüffelt Milchbauern

Thalfang/Pronsfeld · Den Milchbauern droht Ungemach: Das Bundeskartellamt hat den Milchstreik im Frühjahr als unzulässigen Boykott bezeichnet. Sollte der Verband der Milchviehhalter erneut zu einem bundesweiten Lieferstopp aufrufen, drohen Bußgelder.

(wie) Vor einer Woche zeigte der Bauernverband die großen Lebensmitteldiscounter beim Bundeskartellamt an, weil sie angeblich die Senkung der Milchpreise untereinander abgestimmt hätten. Nun erhalten die im Verband der Milchviehhalter (BDM) zusammengeschlossenen Landwirte genau von dieser Behörde die rote Karte.

Das Bonner Amt sieht in dem Aufruf des BDM zum Milchstreik im Mai einen unzulässigen Boykott. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Laut dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind Boykotte von Unternehmen in Deutschland verboten. Der BDM übte mit dem Stopp der Milchlieferungen Druck auf den Handel und die Molkereien aus, um höhere Milchpreise zu erzielen. Auch die beiden Molkereien in der Region, die Hochwald in Thalfang (Bernkastel-Wittlich) und die Milchunion Hocheifel (Muh) in Pronsfeld (Eifelkreis Bitburg-Prüm) mussten wegen des zehntägigen Milchstreiks zeitweise ihre Produktion drosseln oder ganz einstellen.

Der Ausfall beträgt für beide Unternehmen mehrere Millionen Euro. Doch weder Hochwald noch Muh wollten sich gestern festlegen, ob sie nach der Entscheidung des Kartellamtes den BDM für den entstandenen Schaden haftbar machen wollen. Der BDM will gegen die Entscheidung vorgehen, kündigte dessen Landesvorsitzender Oliver Grommes an. Er glaubt nicht, dass die Molkereien den Verband in Regress nehmen werden.

Obwohl das Kartellamt dem BDM bei ähnlichen Aktionen ein Bußgeld angedroht hat, sei ein weiterer Milchstreik nicht ausgeschlossen. Der Milchpreis ist in einigen Discountern seit Anfang des Monats um bis zu 19 Prozent zurückgegangen.

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