Kasel: Hauptstraße nach L-149-Sperrung vollends überlastet
Die Stimmung unter den Anrainern der Kaseler Hauptstraße (Kreis Trier-Saarburg) wird frostig, sobald die Sprache auf das Thema „Verkehr“ kommt. Die derzeitige Sperrung der L 149 zwischen Mertesdorf und Ruwer ließ den Verkehrsstrom durch Kasel noch weiter anschwellen.
Das Problem der Gemeinde Kasel ist ihre geografische Lage zwischen zwei Hauptverkehrsadern: Der Ort bildet die kürzeste Verbindung zwischen der Ruwertal-Magistrale L.149 und der B.52 Trier-Ehrang/Hermeskeil auf der Höhe (wir berichteten). Verkehrszählungen an der engen und verwinkelten Dorstraße ergaben in den vergangenen Jahren Belastungen von bis zu 1920 Fahrzeugen täglich. Doch seitdem die L.149 zwischen Mertesdorf und Trier-Ruwer wegen Bauarbeiten gesperrt ist, stimmt diese Zahl nicht mehr. Alle Anwohner sprechen nun von einem Vielfachen der zuvor schon erheblichen Fahrzeug-Frequenz. Dies entlastet zwar die von der Sperrung ebenfalls gebeutelten Umleitungs-Anwohner von Mertesdorf und Ruwer-Eitelsbach. Doch für die Kaseler ist dies nur in schwacher Trost: Auch wenn die L-149-Sperrung vor Weihnachten wieder aufgehoben wird, bleibt ihnen anschließend der ohnehin schon erhebliche Durchgangsverkehr auf der Dorfstraße. Anrainer Gerhard Theis hat jüngst selbst gezählt und kommt auf derzeit rund 3500 Durchfahrten täglich. Im Haus gegenüber wohnt seit zwei Monaten Jan Kläs. Er bereut den Umzug inzwischen: Ich arbeite in der Nachtschicht und schlafe am Tag. Ich schlafe nun im Haus meiner Mutter, weil ich an dieser Straße einfach keine Ruhe finde.
Was bleibt ist die Hoffung, dass die bisher vom Land verweigerte Zustimmung für eine Aufstufung der Straße zur Kreisstraße auf gerichtlichen Druck hin erteilt werden muss. Dies würde die Kaseler Haubesitzer davor bewahren, mit acht Euro pro Quadratmeter für den längst überfälligen Ausbau der maroden Straße herangezogen zu werden. Das Verwaltungsgericht Trier hat der Gemeinde in der Sache Recht gegeben (TV vom 29. August). Doch nun liegt der Fall Hauptstraße Kasel beim Oberlandesgericht - und das hat immerhin einen Widerspruch des Landes zumindest für zulässig erklärt. Es wird also in die oberste Instanz gehen, und in Kasel muss weiter gebangt werden.