Kirmesunglück: Staatsanwaltschaft fordert Haft

Weil sie mitschuld sein sollen am Tod einer 14-jährigen Schülerin auf der Dauner Kirmes, will die Staatsanwaltschaft fünf Schausteller ins Gefängnis schicken.

Weil sie mitschuld sein sollen am Tod einer 14-jährigen Schülerin auf der Dauner Kirmes, will die Staatsanwaltschaft fünf Schausteller ins Gefängnis schicken. Die Verteidiger plädierten am dritten Prozesstag vor dem Trierer Landgericht dagegen auf Freispruch und Bewährungsstrafen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sollen die drei 25 und 33 Jahre alte Schaustellergehilfen für je zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis, das Betreiber-Ehepaar für ein Jahr und acht Monate - ohne Bewährung. Hintergrund ist ein anderthalb Jahre zurückliegender Unfall auf der Dauner Laurentiuskirmes.

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