Knochenfund: Keine Hinweise auf Verbrechen

Gerolstein · Dem Knochenfund beim Einebnen eines Grabes auf dem Gerolsteiner Friedhof Anfang September liegt kein Verbrechen zugrunde. Das hat ein Gutachten der Rechtsmedizin ergeben.

Die Knochen waren am 7. September beim Einebnen eines Grabes auf dem Friedhof am Auberg in Gerolstein gefunden worden. Zur näheren Untersuchung wurden die Fundstücke anschließend an das Institut für Rechtsmedizin nach Mainz gesandt.

Laut dem nun vorgelegten Gutachten handelt es sich um menschliches Skelettmaterial von mindestens zwei erwachsenen Menschen. Die Rechtsmedizin nimmt an, dass die Liegezeit der Knochen mindestens 50 Jahre beträgt.

Hinweise auf ein Verbrechen gebe es nicht. Vielmehr sei davon auszugehen, dass diese Knochen bei früheren Arbeiten auf dem Friedhof zu Tage gefördert worden sind und an den jetzigen Fundort gebracht wurden.

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