Koblenz/Hahn: OVG erlaubt Verlängerung der Start- und Landebahn
(red) In den Eilverfahren des BUND und des NABU gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flugplatzes Hahn hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aufgrund des gestrigen Erörterungstermins heute seine Entscheidung bekannt gegeben: Bauarbeiten innerhalb des neuen Flugplatzzaunes sowie noch ausstehende Rodungsarbeiten in diesem Bereich dürfen ab sofort durchgeführt werden. Außerhalb des umzäunten Areals müssen Rodungsmaßnahmen aber einstweiligen weiterhin unterbleiben.
27.04.2005
, 14:51 Uhr