Koblenz/Hahn: OVG erlaubt Verlängerung der Start- und Landebahn

(red) In den Eilverfahren des BUND und des NABU gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flugplatzes Hahn hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aufgrund des gestrigen Erörterungstermins heute seine Entscheidung bekannt gegeben: Bauarbeiten innerhalb des neuen Flugplatzzaunes sowie noch ausstehende Rodungsarbeiten in diesem Bereich dürfen ab sofort durchgeführt werden. Außerhalb des umzäunten Areals müssen Rodungsmaßnahmen aber einstweiligen weiterhin unterbleiben.

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