Koblenz: Kontinuierliche unerlaubte Nebentätigkeit bei Beamten schweres Dienstvergehen

Übt ein Beamter - noch dazu in der Zeit, in der er sich bei seiner Dienststelle krank gemeldet hat - kontinuierlich und unerlaubt eine Nebentätigkeit aus, begeht er ein schweres Dienstvergehen und kann bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens vorläufig des Dienstes enthoben werden. Auch die Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge ist dann nicht zu beanstanden. So entschied das Koblenzer Oberverwaltungsgericht in einem heute veröffentlichten Eilbeschluss.

Einem Polizeibeamten, der sich gegen seine vorläufige Dienstenthebung sowie die Herabsetzung seiner Dienstbezüge gewendet und Eilrechtsschutz beantragt hatte, bescheinigten jetzt die Richter des Oberverwaltungsgerichts, dass er durch sein Fehlverhalten ein schweres Dienstvergehen begangen hat und bestätigten damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier. (3 B 10527/03.OVG)

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