Koblenz/Morbach: DB Netz AG muss Hunsrückbahn vorerst nicht weiter betreiben

Die Auseinandersetzung rund um die Hunsrückbahn geht in die nächste Runde: Heute veröffentlichte das Oberverwaltungsgericht den Beschluss in einem Eilverfahren, dass die DB Netz AG die Hunsrückbahn zwischen Stromberg und Simmern sowie zwischen Simmern und Morbach vorerst nicht weiterbetreiben muss. Das Eisenbahn-Bundesamt hatte der DB Netz AG im Oktober aufgegeben, den Betrieb der beiden Streckenabschnitte wiederaufzunehmen und hatte die sofortige Vollziehung angeordnet. Grundlage dafür war die Absicht eines Privatunternehmens, die Strecke zu befahren. Ein Eilantrag der Bahn-Tochter beim Verwaltungsgericht Koblenz, der den Sofortvollzug stoppen sollte, blieb zunächst erfolglos. Die DB Netz AG muss die Hunsrückstrecke zunächst weiter betreiben, lautete die Eilentscheidung im Dezember. Dem Unternehmen steht die Möglichkeit eines Stilllegungsverfahren offen, erklärten die Richter. Die Kollegen beim Oberverwaltungsgericht schlossen sich der Auffassung nicht an, da das Stilllegungsverfahren in der Zwischenzeit eingeleitet sei. Gegen den Eilbeschluss gibt es kein weiteres Rechtsmittel. In der Hauptsache muss noch entschieden werden.

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