Kurioser Rechtsstreit um Privat-„Friedhof“
Trier · Darf eine Frau aus Trier die Urne mit der Asche ihrer verstorbenen Mutter auf dem eigenen Grundstück bestatten? Nein, meint jedenfalls das Trierer Verwaltungsgericht. Das Kuriose an dem Fall: Auf dem Grundstück wurden bereits fünf Personen beerdigt – mit Genehmigung der Stadt.
(sey) In Deutschland ist alles bis ins kleinste Detail geregelt natürlich auch eine Beerdigung. Die hat laut Gesetz grundsätzlich auf einem Friedhof stattzufinden (Friedhofszwang), wobei es natürlich Ausnahmen von der Regel gibt. Sogenannte private Bestattungsplätze dürfen demnach zwar angelegt werden; allerdings nur, wenn ein berechtigtes Bedürfnis besteht.
Wie schwammig dieser Begriff und wie schwierig das im Einzelfall ist, hat jetzt eine Frau aus Trier erfahren. Die Stadt untersagte Monika Kawicki, die Urne mit den Überresten ihrer im Mai verstorbenen 91-jährigen Mutter auf dem eigenen Grundstück in Euren zu bestatten. Das hatte sich die alte Dame noch zu Lebzeiten gewünscht.
Besonders kurios ist der Fall, weil auf dem ein Hektar großen Grundstück in Hang-Lage bereits fünf Urnen mit Genehmigung der Stadt bestattet wurden die letzte vor 13 Jahren. Dass sich die Behörde nun quer stellt, begründet Justiziar Joachim Henn mit dem sechs Jahre zurückliegenden Verkauf des Grundstücks an die jetzigen Eigentümer. Dadurch sei die erstmals in den 40er Jahren erteilte Bestattungsgenehmigung nicht mehr gültig. Eine Auffassung, der am Dienstag auch das Trierer Verwaltungsgericht folgte.
Die Erste Kammer wies die Klage zurück; Monika Kawicki darf die (bei einem Bestatter aufbewahrte) Urne mit der Asche ihrer Mutter nicht auf dem eigenen Grundstück begraben. Ich bin enttäuscht, die Begründung ist für mich nicht nachvollziehbar, sagte die Triererin nach dem Urteil. Ob sie es anfechten will, war noch unklar.
Die Entscheidung trifft Frau Kawicki doppelt hart, weil auch sie und ihre Familie sich in dem Urnengrab bestatten lassen wollten. Aber auch diesen Plänen machte das Verwaltungsgericht einen Strich durch die Rechnung. Paradox: Was in Deutschland verboten oder allenfalls in Ausnahmefällen erlaubt ist, ist in anderen Ländern längst möglich. In den Niederlanden beispielsweise gibt es keinen Friedhofszwang.
Angehörige können dort die Urnen ihrer Verstorbenen mit nach Hause nehmen, diese in den Schrank stellen oder die Asche im Garten verstreuen. Auf einschlägigen Internet-Seiten ist detailliert beschrieben, wie über den Umweg Niederlande der deutsche Friedhofszwang leicht zu umgehen ist. Wer dabei allerdings von deutschen Behörden erwischt wird, muss befürchten, dass die Urne beschlagnahmt und zwangsweise beigesetzt wird.
Extra
Link zu Informationen über Totenaschen im Privatbereich in Deutschland.