Landkreis Bernkastel-Wittlich will Stromerzeugung per Photovoltaik

Wittlich · Wem die Sonne aufs Dach scheint, der kann damit Geld verdienen. Ob und wie Solarenergie (Photovoltaik) auf Gebäuden im Eigentum des Landkreises Bernkastel-Wittlich genutzt werden kann, soll untersucht werden. Damit beschäftigt sich der Kreisausschuss am Montag, 2. November.

Bereits 2005 wurde dazu ein Dachflächenkataster erstellt. Das ist eine Übersicht über die Gebäude im Besitz der Kreisverwaltung, die zeigen soll, ob der Bau von Photovoltaik-Anlagen sinnvoll und möglich ist. Hintergrund war der Wunsch, diese Flächen an Investoren zu verpachten, die mit Sonnenenergie Geschäfte machen.

Im April 2007 hat der Kreisausschuss jedoch beschlossen, diese Bemühungen einzustellen. Im September 2009 allerdings wurde die Verwaltung mit einer erneuten Prüfung beauftragt.

Dazu soll am kommenden Montag beschlossen werden, das Dachkataster zu aktualisieren und eine neue Photovoltaik-Gesamtkonzeption zu erstellen. Theoretisch möglich sind Solaranlagen auf dem Kreishaus in Wittlich sowie an den Schulen in Wittlich, Bernkastel, Traben-Trarbach, Neumagen-Dhron und Morbach.

Die Technik für die Gewinnung von Sonnenenergie hat Fortschritte gemacht (modernere und leichtere Photovoltaikelemente), deshalb sind die Ansprüche an Gebäude- und Dachstatik andere als vor vier Jahren. Und womöglich ergibt sich für den Kreis nun doch eine Möglichkeit, Sonnenenergie zu Geld zu machen.

Vier Betreibermodelle sind aufgelistet, darunter die bekannten Alternativen Eigenherstellung und -betrieb sowie Fremdherstellung und -betrieb. Als neue Möglichkeiten nennt die Kreisverwaltung nun die Bürgersolaranlage, bei der sich Bürger per Darlehen finanziell am Anlagenbau beteiligen und später von den Einnahmen profitieren. Vorschlag Nummer vier ist die sogenannte „partnerschaftlichen GmbH“. Als Beispiel wird der Landkreis Kusel genannt, der festgestellt habe, dass „der Betrieb der Anlagen durch eine eigene Gesellschaft günstiger und rechtlich einfacher zu handhaben sei als die Verpachtung der Flächen an einen oder mehrere Betreiber“.

Stimmt der Kreisausschuss der Aktualisierung des Dachkatasters zu, sollen in einem nächsten Schritt die Kosten und Energiemengen nebst der erhofften Einnahmen errechnet werden. Anschließend kann über die Betriebermodelle und deren Wirtschaftlichkeit entschieden werden.

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