Letzte Ruhe als Beschluss

Wittlich · Wie lange bleibt ein Grab bestehen? Das regeln unter anderem die Paragraphen der Friedhofssatzung. Per Stadtratsbeschluss wird sie in Wittlich zum Teil geändert.Anlass sind Wünsche Angehöriger, die in durch die Neuregelungen erfüllt werden sollen.

Zugestimmt hat der Stadtrat unter anderem folgenden Änderungen: Wer nicht mindestens zehn Jahre in Wittlich lebte oder auch nie in der Stadt seinen Hauptwohnsitz hatte, gilt als „Ortsfremder“ und konnte bislang, auch wenn Hinterbliebene dies wünschten, in Wittlich nur in Rahmen einer Feuerbestattung beerdigt werden. Künftig sollen auch Erdbestattungen möglich sein. Bislang konnte ein Wahlgrab, wenn die Ruhefrist von 25 Jahren abgelaufen war, ausschließlich weitere 25 Jahre bestehen bleiben. Diese Ruhezeitverlängerung war vielen Angehörigen zu lang, sodass Grabstätten geräumt wurden, obgleich die Hinterbliebenen sie noch ein paar Jahre behalten wollten. Deshalb soll eine Ruhefristverlängerung nun jeweils in Fünf-Jahresschritten möglich sein. Für Kindergräber (bis zum vollendeten fünften Lebensjahr) konnten als Reihengräber bislang nur 15 Jahre bestehen bleiben, dann wurden sie eingeebnet. Jetzt können Angehörige sich für ein Wahlgrab entscheiden, das zunächst 15 Jahre bestehen bleibt und danach höchstens weitere 15 Jahre.Dem Stadtrat wurde mitgeteilt, dass die Stadtwerke, zu deren Aufgaben das Friedhofswesen gehört, die Angehörigen nach Ablauf der Ruhezeiten anschreiben und ihnen die Neuerungen auch auf diesem Wege mitteilen werden.

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