Luxemburger Parlament stimmt Sterbehilfe-Gesetz zu

Das Parlament Luxemburgs hat am Donnerstag einem Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe zugestimmt. 31 der 60 Abgeordneten stimmten für das Gesetz, 26 waren dagegen und drei enthielten sich.

(dpa) — Es war bereits ein erstes Mal im Februar mit 30 gegen 26 Stimmen gebilligt worden, doch war wegen zahlreicher vom Staatsrat verlangter Änderungen eine erneute erste Lesung nötig geworden. Das Gesetz sieht vor, dass ein Arzt in Luxemburg künftig einem unheilbar Kranken, der seinen Wunsch zum Sterben ausdrücklich geäußert hat, dabei helfen darf. Dies soll sowohl durch einen aktiven Beitrag des Arztes (Tötung auf Verlangen) als auch mittels einer Hilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) möglich sein.

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