Mainz: 845 Begnadigungen im vergangenen Jahr

(red) Die rheinland-pfälzische Justiz hat nach Angabe von Justizminister Herbert Mertin im letzten Jahr 845 positive Gnadenentscheidungen getroffen. Diese Zahl liege etwas unter denen des Vorjahres (2001: 900 positive Gnadenentscheidungen). 828 dieser Entscheidungen erfolgten durch die Staatsanwaltschaften des Landes, weitere 17 durch das Justizministerium.

Die Staatsanwaltschaften können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr im Gnadenwege zur Bewährung aussetzen, in Fällen längerer Freiheitsstrafen entscheidet das Justizministerium. Insgesamt lagen den Staatsanwaltschaften im vergangenen Jahr 1.337 Anträge vor, von denen 509 (entspricht rund 38 Prozent) abgelehnt wurden. Das Ministerium hatte in 26 Fällen zu entscheiden, in neun Fällen wurden die Anträge abgelehnt.

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